Matzener Kirche

2020 12 22 Weihnacht Donatuskirche innen

Die Kirche steht im Norden des Ortes mitten im erhöht gelegenen Friedhof, dessen weitgehend erhaltene Umfassungsmauer von Haubensteinen bekrönt wird.

Die Hl. Messe wird donnerstags im 14tägigen Rhythmus gefeiert.

Heiliger:

Die Kirche ist dem Hl. Donatus geweiht. Donatus war ein Katakombenheiliger aus dem 2. Jahrhundert. Der Legende nach war Donatus Anführer einer römischen Legion, die in einer Schlacht gegen die Germanen von diesen umzingelt wurden, wobei sich die Lage von Tag zu Tag verschlechterte. Daraufhin betete Donatus als überzeugter Christ zu Gott, worauf es anfing zu regnen, die Germanen wurden durch Sturm und Gewitter davongejagt und die Römer konnten siegreich heimkehren. Die Reliquien kamen 1652 als Schenkung an das Jesuitenkolleg von Münstereifel.

Donatus gilt als Schutzpatron gegen Unwetter, Blitzschlag, Hagel und Feuersbrunst und wird deshalb besonders in landwirtschaftlich geprägten Gegenden verehrt.

Eine große Figur des Hl. Donatus befindet sich in der Mitte des Hochaltares.

In Matzen wird das Donatusfest stets am 7. August jeden Jahres mit einer Hl. Messe begonnen.

Baugeschichte:

Der Sturz auf dem rundbogigen Eingangsportal trägt die Datierung von 1846. Die Kirche hat eine barocke Bauform, welche im Kreuzkappengewölbe sowie am Außenbau -Pilaster und den Gesimsformen- zu erkennen ist. Die Spitzbogenfenster- und Türgewände zeigen klassizistische Stilmerkmale.

Die Kirche wurde 1992 umfassend renoviert und es wurden wieder Teile des altangestammten Inventars einbezogen u. a. ein hölzernes neugotisches Altarretabel, welches 1942 entfernt und bei der Renovierung auf dem Dachboden entdeckt und anschließend umfangreich restauriert wurde.

Kunst

Es wurden zwei Holzbilder (datiert auf 1700), die auf beiden Seiten Darstellungen aus der Passionsgeschichte, der Rosenkranzgeheimnisse und Heilige des Jesuitenordens zeigen, restauriert und in drehbaren Halterungen angebracht.

Die seitlichen Kirchenfenster wurde allesamt von Matzener Bürgern gestiftet und stellen die Hl. Corda, die Hl. Elisabeth, die Hl. Maria Goretti, den Hl. Isidor, den Hl. Josef sowie Christi Auferstehung dar.

Die Fenster hinter dem Altar (Hl. Geist) sowie über der Eingangstür (Arche Noah) wurden im Rahmen der Renovierungsarbeiten 1992 bei einer Künstlerin aus Trier in Auftrag gegeben.
 
Quelle: Klaus Leners (+), Speyer
Im Jahr 1846 wurde für die inzwischen verfallene alte Kapelle im Unterdorf die neue "Donatuskirche" an ihrem jetzigen Ort erbaut. Sie wurde dann im Jahr 1897 renoviert. Die Mittel wurden seinerzeit - wie bei späteren Renovierungen auch - überwiegend aus Spenden finanziert. Damals wurde der heute wieder an seine alte Stelle in der Kirche zurückgekehrte Holzaltar zum für heutige Verhältnisse sagenhaften Preis von 615 Mark neu angeschafft.

Vom 31. Januar 1897 liegt eine Verzeichnis über die Spender und die Höhe der Beträge zur Innenherstellung der Kirche vor. Es haben damals gespendet:

1.  Betzen Jakob  27. Ewen Philipp 
2.  Sonnen Johann 28. Weinand Heinrich 
3.  Kalkes Peter 29. Dimmer Geschwister 
4.  Fuchs Nikolaus 30. Zensen Johann 
5.  Leners Karl Wilhelm  31. Burbach Peter II. 
6.  Elsen Jakob 32. Fuchs Matthias II. 
7.  Strauch Wwe. 33. Weinand Nikolaus 
8.  Kalkes Johann 34. Welt Johann 
9.  Limburg Peter 35. Weber Matthias 
10. Fuchs Mathias I. 36. Weber Johann 
11. Burbach Dom. 37. Jegen Adam 
12. Epper Peter Wwe. 38. Kockelmann Joh. 
13. Sonnen Markus 39. Thielen Peter 
14. Sonnen Barthel  40. Tanita und Burbach 
15. Weiler Johann  41. Mohr Geschwister 
16. Sonnen Bernhard  42. Billen Peter 
17. Sonnen Barthel Wwe.  43. Weimann Wwe. 
18. Sonnen Nikolaus, Schuster             44. Schleich Wwe.
19. Sonnen Nikolaus, Schäfer  45. Kalkes Anton 
20. Burbach Peter, Schneider  46. Weinand Wilh. I. u. II 
21. Boor Joh. u. Hilarius  47. Andreas Bernhard 
22. Schwal Geschwister  48. Sonnen Math., Schreiner 
23. Weiler Peter  49. Mai Wilhelm 
24. Epper Joh. Wwe.  50. Sonnen Math., Sonnenhof          
25. Epper Wwe. und Adam  51. Frau Lichter, Loskyll 
26. Barg Anton                                              
52. Weiler Matthias und der
      Pfarrrer Heid von Bitburg                     


















































Es wurden an Spenden eingenommen:
4 Spenden zu 60 Mark
3 Spenden zu 50 Mark
5 Spenden zu 40 Mark
und die restlichen Spenden zwischen 1 Mark und 30 Mark.
 
Insgesamt wurden 964 Mark gegeben. Das war für die damaligen Verhältnisse ein sehr hoher Betrag. Dazu kamen noch 180 Mark aus Einqartierungsgeldern, so dass insgesamt 1.144 Mark zur Verfüung standen.

Dem standen folgende Ausgaben gegenüber:

1.     ein neuer Altar         615 Mark 
2. für neue Statuen        280 Mark 
3. Frachtkosten             4 Mark
4.  Canontafeln             3 Mark
5.  zwei Eisenstangen             2 Mark
6.  für Platten unter dem Altar                                  9 Mark
7.  Sand für die Arbeiten             6 Mark
   GESAMT:        919 Mark

Es blieben also noch 225 Mark übrig. Was mit dem Geld geschehen ist, ist nicht feststellbar.

Im Jahre 1942 wurde dieser Altar im Zuge der "modernen" Renovierung beseitigt und sieh da, nach weiteren 50 Jahren fand man ihn wieder auf dem Dachspeicher der Kirche und erinnerte sich seiner Schönheit. Heute erstrahlt der alte Altar aus der Renovierung von 1897 wieder in neuem Glanz und schmückt die Kirche doch sehr schön.

Kleinod von großer Bedeutung
Kunstwerke bei der Renovierung der Matzener Donatus-Kirche gefunden
Spender und Sponsoren gesucht

Bitburg-Matzen. Nicht immer sind es die großen, mächtigen Gotteshäuser, die unbezahlbare Schätze bergen; auch kleine Kapellen verdienen zuweilen aus kultur- und kunsthistorischer Sicht das Prädikat "besonders wertvoll". Ein solches Kirchlein steht in dem Bitburger Vorort Matzen. Zur Zeit sieht es dort allerdings aus wie auf einer Baustelle.

Zwar ist der Außenputz wiederhergestellt, doch innen sind die Handwerker bei der Arbeit. Das Kleinord bedurfte dringend einer Generalsanierung. Fundamente und Wände waren feucht, der Putz bröckelte, an dem schmucken Gotteshaus hatte der Zahn der Zeit heftig genagt.

Bereits 697/698 ist in einer Schenkung das Dorf Matzen erwähnt, man besaß bis 1806 eine Kirche, die zur Filiale Rittersdorf gehörte. Dieses Gotteshaus wurde abgebrochen, eine Donatuskirche neu gebaut. Heute ist Matzen Filiale von Bitburg-Liebfrauen.

Und wie das so ist mit alten Gemäuern, sie bergen mancherlei Überraschungen. So fand man auf der Rückseite beim Ausräumen zwei beidseitig bemalte Bilder, stark verschmutzt und in restaurationsbedürftigem Zustand, aber von unschätzbarem Wert.

Die Fachleute datieren sie auf die Zeit vor dem 16. Jahrhundert. Diese Kostbarkeiten befinden sich mittlerweile in einer Fachwerkstatt zur Restaurierung.

Auch auf dem Dachboden der Kirche wurde man fündig. Entdeckt wurde ein neugotischer Altar, der bereits 1942 entfernt worden war. Dazu kamen zahlreiche Heiligenfiguren, wertvoll, aber reparaturbedürftig. Der Freude der Entdeckung der zahlreichen bemerkenswerten Stücke folgte bald die Ernüchterung. Denn allein die Grundsanierung des Gotteshauses schlägt mit 220.000 Mark zu Buche, und davon müssen die Matzener Bürger stolze 100.000 DM bezahlen. Für die Restaurierung der Kunstwerke sind noch einmal etwa 120.000 DM veranschlagt. Woher dieses Geld kommen soll, ist noch völlig unklar. "Wir brauchen einfach Sponsoren, mit dieser Größenordnung sind wir allein völlig überfordert", so Pastor Hermann Ludwig Meiser gegenüber dem TV. Gemeint sind damit Firmen, Banken, Privatleute und nicht zuletzt die Kommunen.

Familiär, wie es in Matzen zugeht, war ein Teil der Schätze auf verschiedene Häuser verteilt, den Altar hatte man mangels Unterstellmöglichkeit in einen ausgedienten Kuhstall verfrachtet. Mittlerweile aber sind die Kirchenschätze an sicheren Orten, sprich in Restaurationswerkstätten, wo sie - sollte man das Geld zusammenbekommen - wieder in neuem Glanz erstrahlen sollen.

Trotz der gewaltigen Aufgabe ist Pastor Meiser guten Mutes, daß man das Kind schon schaukeln, sprich die finanziellen Mittel beschaffen wird. "Die Matzener Bevölkerung ist unheimlich engagiert, aber völlig überfordert, wenn man sie finanziell im Regen stehen läßt", so Meiser gegenüber dem TV.

Daß man im Bitburger Stadtteil in der Tat gewillt ist, aus der Kapelle wieder ein Kleinod zu machen, bewies eine Bürgerversammlung. Hier gab es große Zustimmung zur Renovierung von Kirche und Kunstwerken. Eine erste Haussammlung erbrachte den stolzen Betrag von 20.000 DM, ein großer Basar ist geplant, die Vereine haben Hilfe zugesagt und auch eine Obstsammlung am Wochenende soll ein bescheidenes Scherflein zur Bestreitung der immensen Kosten beitragen. Es tut sich also was in Matzen, und das ist angesichts der Aufgaben auch bitter nötig.

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Quelle: Trierischer Volksfreund (Eifelzeitung) Nr. 243 vom 19. Oktober 1992, S. 7

2018 11 15 Erweiterung Beleuchtung DonatuskircheLiebe Matzener,
nachdem wir im Dezember 2009 in Eigenleistung Stromkabel entlang der Friedhofsmauer verlegt hatten, installierte die Fa. Elektro-Schmidt kostenlos zwei Natriumdampflampen mit je 35W Leistung. Von diesen Lampen angestrahlt erstrahlte seither die Donatuskirche abends in wundervollem Licht. (siehe auch das Foto und den Artikel aus 2009 dazu.)

Durch eine Fichte, die an der südwestlichen Ecke der Kirche stand, war es damals nicht möglich, die Kirche auch von der dritten Seite, der Westseite her zu beleuchten. Da der Baum vor einigen Monaten gefällt werden musste, konnte heute eine dritte LED-Leuchte an der Friedhofsmauer installiert werden.

Altarweihe in Matzen zum Abschluss der Kirchenrenovierung
Selbstloser Opfersinn der Gläubigen - Freude und Dank

Bitburg-Matzen. Der Altar sei die Stätte, an der sich Gott und Mensch begegnen, sagte Regionaldekan Josef Pauken bei der Weihe des neuen Altares in der Filialkirche Matzen, die dem heiligen Donatus geweiht ist. Er dankte den Pfarrangehörigen für die vielen Opfer, die in den vergangenen Jahren für die Renovierung des schmucken Gotteshauses gebracht wurden und hinter denen selbstloser Opfergeist gestanden habe.

In der Predigt ging Regionaldekan Pauken auf den Inhalt des Weihegebetes ein, in dem die Gläubigen aufgerufen werden, sich dem Geist gegenseitiger Liebe zu öffnen.

Pfarrer Franz Rudolf Müller (Bitburg-Liebfrauen) wies bei der Begrüßung in der voll besetzten Kirche darauf hin, dass seit 1978 umfangreiche Renovierungsmaßnahmen an der Filialkirche ausgeführt wurden, deren Gesamtkosten über 90.000 DM betragen. Von diesem Betrag wurden von der Filiale Matzen 35.000 DM aufgebracht. Dies sei nicht nur ein beredtes Beispiel von Opferbereitschaft, sondern markiere auch die Bedeutung der Kirche in der Gemeinschaft. Daß dieses Beispiel lebendiger christlicher Gemeinschaft und der Altar Mitte im christlichen Leben bleiben mögen, war der Wunsch des Pfarrers.

Einen ansprechenden musikalischen Rahmen gab der Feierstunde die Instrumental- und Gesangsgruppe der örtlichen Jugend.

Zum Abschluß der eindrucksvollen Weihehandlung überreichte Regionaldekan Josef Pauken im Auftrag des Bischofs Hermann Josef Spital an Pfarrer Franz Rudolf Müller eine Geldzuwendung als Baustein und Anerkennung für die Opferbereitschaft der Gläubigen.

Der Zelebrationsaltar ist unter Verwendung von wertvollen Teilen des alten Altares errichtet worden.

Mit "Ein Haus voll Glorie schauet" und dem "Tedeum" brachten die Matzener Pfarrangehörigen neben der großen Anteilnahme ihrer Freude über das Ereignis, mit dem die Renovierung der Kirche ihren Höhepunkt fand, zum Ausdruck.

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Quelle: Trierischer Volksfreund vom Dienstag, 11. Januar 1983 (Eifelzeitung)

Früher wurde in Matzen sehr viel mehr Weihwasser benötigt als heute. Man hatte Weihwasser an der Kirchentür, man hatte Weihwasser in jedem Haus, es stand auf jedem Grab und bei jeder größeren kirchlichen Feier kam Weihwasser zum Einsatz. Kurzum - der Bedarf war groß. Deswegen stand auch vorne in der Kirche ein großer Kupferkessel mit bestimmt 50 Liter Inhalt, der immer mit dem geweihten Wasser gefüllt war und an dem sich die Gläubigen bedienen konnten.

Ging dieser Vorrat gegen Ende, so wurde -wenn vorhanden, manchmal auch ein verbliebener Rest noch einmal mit einfachem Wasser "gelängt". War aber kein Rest mehr da, so musste neues Weihwasser hergestellt werden. Dies geschah, indem der Priester Wasser mit geweihtem Salz und einem besonderen Segensgebet, das seinerzeit noch auf lateinisch gesprochen wurde,  "weihte".

Es muss wohl gegen Ende der 1950er Jahre gewesen sein, als die beiden damaligen "Chef-Messdiener" dem Pastor mitteilten, dass kein Weihwasser mehr vorhanden sei. Der Pastor entgegnete, der Kaplan solle nach der nächsten Messe sich darum kümmern und neues Wasser segnen. Als der Kaplan gebeten wurde, das Weihwasser "herzustellen", meinte dieser, das könne auch der Religionslehrer bei der nächsten Schulmesse machen. Aber auch der Religionslehrer hatte offenbar keine Zeit oder Lust, diesen liturgische Ritual durchzuführen.

Und so kam es, dass ein große feierliche Bauernhochzeit anstand, und in der Matzener Kirche kein Weihwasser mehr für die Segnung vorhanden war.

Da fassten sich die beiden Messdiener allen Mut:

Sie hatten oft genug dem Pastor bei der Segnung des Weihwassers dienen müssen und kannten daher das procedere: 

Der eine legte sich -wie ein Pastor- die Stola um, während der zweite ihm das lateinische Messbuch vorhielt. Sie wussten ja, auf welcher Seite die lateinischen Gebete standen, die man bei der Herstellung von Weihwasser sprechen musste. Der Messdiener mit der Stola las die lateinischen Segensformeln aus dem Messbuch vor, die er sicher selbst nicht verstand. Trotzdem wurde alles so gemacht, wie es der Pastor auch gemacht hätte. Er nahm eine Prise Salz und streute sie während der Segensgebete in das Wasser des Kessels,

"Meenste, daat gieng doar?" fragte er "seinen" Ministranten.

"Houl noach en Krapp voll, vielleicht mossen ma ett joa och nochemol längen ..." entgegnete der zweite Messdiener. Und so nahm der erste Messdiener nochmals eine gute Handvoll Salz und warf sie ins Wasser. Damit war das "Weihwasser" fertig und auch nicht "zu dünn" geraten.

Von dieser Geschichte erzählten die beiden bis vor einigen Jahren niemandem etwas.

Die große Bauernhochzeit fand alsbald statt und die Brautleute wurden mit dem "Messdiener-Wasser" gesegnet. Diese Ehe war trotz des "rechtlich nicht ganz einwandfreien" Weihwassers sehr glücklich. Auch wurden mit dem Wasser, das später wohl noch mehrmals "verlängert " (also verdünnt) wurde, mehrere Matzener auf dem Friedhof bestattet.

"Unn von deanen ass och keenen mie opgestahnen...", meinte neulich einer der beiden Messdiener von damals .....

Die Kapelle von Matzen
im Widerstreit zwischen Rittersdorf und Bitburg-Liebfrauen

Von Dr. Nikolaus Kyll

In zwei Echternacher Besitzurkunden wird um 700 ein Siedlung Matholfingo oder Mathulfovillare genannt, die oft als Matzen gedeutet wurde und wird. Es kann sich aber dabei kaum um Matzen handeln, da die übrigen Orte der beiden Urkunden in unmittelbarer Nähe des Klosters Echternach liegen und diese Abtei später keinen nachweisbaren Besitz in Matzen hatte.

Matzen und das untergegangene Ewen erscheinen mit Rittersdorf seit dem 10. Jahrhundert "als grundherrlicher Besitz der Abtei St. Maximin zu Trier. In zwei Maximiner Urkunden von 1227 und 1230 gehören die Orte Rittersdorf und Ewen als abhängige Filialen zu der Pfarrei Bitburg-St. Maximin.

Matzen wird in dieser Eigenschaft nicht genannt, weil es damals anscheinend noch keine eigene Kapelle besaß. In dieser Zeit bilden Ewen und Matzen weitgehend eine dörfliche Gemeinschaft, die aus zwei Siedlungskernen besteht: dem Siedlungskern Ewen mit Kirche und einem Hofgut neben der Kirche und dem bäuerlich-dörflichen Siedlungskern Matzen.

Noch 1691 behaupten die Bewohner von Matzen, Ewen sei ihre ursprüngliche Pfarrkirche gewesen. Eine Kirche in Ewen ist nach einer Urkunde von 962 als Eigenkirche der Abtei St. Maximin möglich. Sicher stand 1107 in Ewen eine nicht unwichtige Kirche.

Am Osterdienstag dieses Jahres übernachtete Abt Tietmar von Heimarshausen bei Kassel in Ewen, als er die Reliquien des Trierer Bischofs Modoald (622-640) — ein Geschenk des Erzbischofs Bruno von Trier — über Prüm — Münstereifel — Köln in seine Abtei überführte. In der Ewener Kirche konnten die Reliquien würdig aufbewahrt werden. Das anliegende Hofgut bot dem Abt Tietmar und seiner Begleitung eine gute Herberge.

Für eine Kapelle in der Siedlung Matzen kommen Nachrichten aus den Jahren 1436 und 1477. Sie war nach dem Visitationsbericht von 1570 dem heiligen Niketius gewidmet, der als einziger Bischof im Kloster St. Maximin sein Grab gefunden hatte. Der genaue Zeitpunkt der Erbauung der Matzener Kapelle kann nicht mehr festgestellt werden. Er liegt nach 1230 und vor 1436. Man gewinnt den Eindruck, daß sie errichtet wurde, als die Kirchensiedlung Ewen ihre Bedeutung verlor. Dieser Zeitpunkt dürfte nach 1300 liegen, als das Hospiz im mauerumwehrten Südteil Bitburgs die Aufgaben übernehmen konnte, die am Beispiel des Abtes Tietmar gesehen um 1100 die Kirchen- und Hofsiedlung Ewen erfüllte.

Höhepunkt und Rückschritt in der geschichtlichen Entwicklung von Bitburg-St. Maximin und Ewen als Eigenkirchen der Trierer Abtei St. Maximin deuten auf wichtige Umschichtungen der kirchlichen Organisation im Vorfeld von Bitburg hin, über die keine schriftliche Überlieferung berichtet. Für Ewen-Matzen lagen die ursprüngliche Pfarrkirche zu Bitburg-St. Maximin und deren Nachfolgerin, die Martinskirche zu Rittersdorf, verkehrsmäßig gleich ungünstig. Doch darum kümmerte sich das mittelalterliche Pfarrsystem wenig, da es weitgehend nach grundherrlichem Besitz und Recht ausgerichtet war.

Die Bewohner von Matzen waren mit allen Rechten und Pflichten von Pfarrinsassen nach Rittersdorf eingegliedert, obwohl für sie die Pfarrkirche Bitburg-Liebfrauen näher und bequemer lag. Sie benutzten diese günstige Lage und vernachlässigten infolgedessen ihre Bindungen nach Rittersdorf. Aus der lebenswirklichen Praxis wurde eine Art von Gewohnheitsrecht, das im Jahre 1436 in einem nicht erhaltenen schriftlichen Abkommen zwischen der Pfarrei Rittersdorf und der Filiale Matzen festgelegt wurde, ohne die pfarrliche Zugehörigkeit zu Rittersdorf anzuzweifeln.

Diese Vereinbarung konnte aber nicht alle Reibungsflächen vermeiden und beließ das Verhältnis zwischen der Mutterkirche Rittersdorf und der Filiale Matzen in einem leicht erregbaren Spannungsfeld, in dem von Zeit zu Zeit Streitigkeiten entstehen mußten.

Die Matzener nämlich hielten sich nicht an die Pflichten dieses Abkommens. Auch war die Abtei St. Maximin daran interessiert, ihre grundherrlichen Dörfer Rittersdorf und Ewen-Matzen in einem geschlossenen  Pfarrverband zu  haben. Über die Unstimmigkeiten zwischen dem Pfarrort Rittersdorf und der Filiale Matzen berichten Aufzeichnungen, die in der Handschrift 1644/380, S. 1041-1048, der Stadtbibliothek zu Trier niedergelegt sind.  Sie  können dem Leser des Bitburger Heimatkalenders 1966 einige Hinweise über das vergangene Pfarrleben und den Charakter der Bewohner des Bitburger Landes vermitteln.

Zum Verständnis der örtlichen Verhältnisse darf ein Vorgang nicht verschwiegen  werden, der sich 1622 anläßlich einer Pestepidemie in Matzen ereignet hatte. Damals hatten die Matzener sich durch die Unterweisungen eines böswilligen Ratgebers täuschen lassen und zu einem schrecklichen Mittel gegen die herrschende Pest gegriffen. Unter Zustimmung der meisten Dorfinsassen weihten sie einen noch lebenden Pestkranken dem Teufel.  Zudem begruben sie einen Pesttoten auf unchristliche   Weise mit dem Gesicht nach unten. Die Nachricht über diesen Vorfall, die der Prümer Mönch Servatius Otler in seiner Klosterchronik übermittelt (Handschrift 1712/428, fol. 134, der Stadtbibliothek zu Trier), bezeugt das Westeifler Volksgerede über das Verhalten der Matzener. Es lag nahe, diesen Vorgang mit mangelnder religiöser   Unterweisung und ungenügender seelsorglicher Betreuung in Zusammenhang zu bringen.

Die erwähnten Nachrichten über das Verhältnis zwischen Rittersdorf und Matzen liegen in notariell beglaubigten Abschriften des Jahres 1691 vor. Damals war  Caspar Fischbach aus Neuerburg Pfarrer zu Rittersdorf (1684-1699).

Die Vorfahren der Familie Fischbach waren Inhaber der Mühle zu Fischbach. Ihre Nachkommen werden als Müller zu Niederpierscheid und Mettendorf angetroffen. Ein städtischer Zweig der Fischbacher Müllerfamilie hatte es in Neuerburg zu Vermögen  und Ansehen gebracht. Caspar Fischbach hatte 1677 in der Artistenfakultät der Universität zu Trier zum Bakkalaureus und 1678 zum Magister promoviert. Mit seinem fachlichen Können verband er den Eifer eines guten Seelsorgers und versuchte die pfarrlichen Bindungen zwischen Rittersdorf und Matzen zu ordnen und die Praxis mit den Forderungen des Pfarr-Rechtes in Übereinstimmung zu bringen.

Die  Kirchensehner  als  Vertreter der Pfarrei und der Dorfzender mit den Gemeindeschöffen als Vertreter der Zivilgemeinde Rittersdorf hatten vor dem Bitburger Stadtgericht einen Prozeß gegen Matzen angestrengt; denn der Pfarrer von Bitburg-Liebfrauen ließ durch seinen geistlichen Küster und Schulmeister die Kinder von Matzen unterrichten und nahm dafür eine Entlohnung entgegen. Damit waren Rechte und Einkommen des Rittersdorf er Pfarrers geschmälert. Das Bitburger Stadtgericht bezeichnete die Angelegenheit als ein altes Herkommen und lehnte die Klage ab. Gegen dieses Urteil appellierten Zender und Schöffen von Rittersdorf an das zuständige Provinzialgericht zu Luxemburg. Das Luxemburger Gericht entschied im Sinne des Pfarr-Rechts: Die Pfarrinsassen von Matzen seien verpflichtet, an allen Sonn- und Feiertagen den Gottesdienst in ihrer zuständigen Pfarrkirche zu Rittersdorf zu besuchen und ihre Kinder dort taufen zu lassen und nicht in Bitburg-Liebtrauen.

Mit diesem Entscheid waren die Matzener nicht einverstanden. Im Jahre 1691 wandten sich in einem Schriftsatz „Zender undt Gemeindte zu Matzen in causa der Capellen daselbsten undt anderen beschwernißen gegen den ehrwürdigen Vicarien zu Ritterstorff" an den Abt von Trier-St. Maximin als ihren zuständigen Grundherrn. Sie beschwerten sich, die Rittersdorfer hätten die Unterstützung des Trierer Weihbischofs und des Landdechanten des Bitburger Dekanates gefunden. Deshalb seien sie zu Luxemburg „mit schwären kosten undt eportulen" verurteilt worden. Ferner behaupteten sie, Dokumente über ihre Beziehungen zu Rittersdorf und Bitburg-Liebfrauen befänden sich im Archiv der Abtei St. Maximin. Dabei beriefen sie sich auf den ehemaligen maximinischen Hofschultheißen Thiederich Bargh zu Rittersdorf, der ihnen dies wiederholt versichert habe. Darum bitten sie den Abt, diese Dokumente „betreffend die piaar zu Ritterstorff wegen des kirchengangs zu hohen Festen, item wegen des kirchengangs zu Biedburgh Sonn- undt Feyertags, wie auch des Tauffs daselbsten sampt der kosten" ihnen in einer Abschrift zur Verfügung zu stellen, damit sie „bey hauß undt hoff verbleiben können undt nicht genöthighet seien ein ander aufenthalt zu suchen undt ihre gütter zu quittieren".

Die „underthänige undt undersassen Zender undt Gemeindt von Matzen" fanden das offene Ohr des Maximiner Abtes, wenn auch nicht mit dem Ergebnisse, wie ihr Dorfgerede sie glauben machen wollte. Im Maximiner Archiv entdeckte man schriftliche Unterlagen in Gestalt der „Gravamina Curati in Ritterstorff contra Parochianos a Matzen" (Beschwerden des Pfarrers von Rittersdorf gegen die Pfarrleute von Matzen). Sie waren allerdings hundert Jahre früher, aus der Zeit um 1590. Diese Gravamina hatte der damalige Pfarrer Diederich Thielmann von Ritterdorf (1580-1630) dem Abte von St. Maximin vorgelegt. Eine Abschrift wurde 1691 von zwei kaiserlichen Notaren beglaubigt und den Matzenern ausgehändigt.

In den Gravamina hatte der Pfarrer Thielmann in neun Punkten seine pfarrlichen Forderungen gegenüber der Filiale Matzen aufgestellt:

1.     Er bittet, die Matzener zu belehren, dass sie verpflichtet seien, die christlichen Gebote und Anordnungen zu halten.

2.     Er sei für Matzen der rechtmäßige Pastor, und die Pfarrleute von Matzen unständen ihm „in allen sachen ihres seelen heylls“.

3.     Deshalbe sollen sie „alle Sacramenten, deren notwendigh in ihrer pfaarkirchen gebrauchen und ihre Kinder dhoselbst tauffen lassen“, damit der Pfarrer „der Kinder name, auch dero Patten undt Godten uffschrieben kann“.

4.     Sie sollen „alle Sontags und Feyertags daselbst das Ambt der heylligen Messen, auch Gottes wort mit andacht hören undt ihre Kinder ungehindert zu mittags zu der Kinderpredigt kommen lassen, dass bisher noch nie geschehen.

5.     „Auch dass sie jederzeit, wanneh dass man bestimmte Pittfahrten (Prozessionen) gehet, zu der pfaarkirchen kommen undt mit ihren mit pfaarkindern gehen.

6.     Auch sollen sie über Vermögenszustand, Zinseinkünfte und Ausgaben ihrer Kapelle jährlich vor dem Kirchenmomper zu Rittersdorf Rechenschaft ablegen, damit sie ein Verzeichnis anlegen könne, auf dass nichts verloren gehe und sie ihre Kapelle in besserem baulichen Zustand halten können, als sie sich jetzt befindet.

7.     Der Pfarrer weist auf bestimmte Geldbeträge hin, die ihm nach dem geltenden Kirchenrecht zustehen, die aber in den 15 Jahren seiner Tätigkeit in Rittersdorf von den Matzenern nicht geleistet wurden. Sie hatten sich mit seinem Vorgänger geeinigt, an den vier Hochfesten (Weihnachten, Ostern, Pfingsten, Allerheiligen) pro Haus je fünf Stüber zu steuern. Das ergibt für die erwähnten 15 Jahre eine Summe von 10 Talern. Der Pfarrer beruft sich auf eine bistumsrechtliche Anordnung des Trierer Provinzialkonzils von 1549, nach der an den vier Hochfesten „jeder bericht Mensch (jeder, der zur Osterkommunion verpfichtet ist) einen Pfennig schuldigh zu opfferen hat.

8.     Auch verlangt der Pfarrer, dass sie zum Pfarrsendgericht nach Rittersdorf kommen, wenn es dort abgehalten wird.

9.     Ferner sollen sie die Felder, die zum Pfarrwittum gehörten und von ihen verkauft worden waren, wieder zurückerwerben und dem Pfarrer zur freien Verfügung stellen.

Auf diese neun Punkte verlangt der Pfarrer vom Abt des Klosters St. Maximin eine schriftliche Antwort. Die Gravamina des Pfarrers Thielmann waren Gegenstand einer Verhandlung, die alsbald von dem Abt und dem Pfarrer Diedrich Kolff von Welschbillig in seiner Eigenschaft als Dechant des Dekanates Bitburg mit einigen Bewohnern Matzens abgehalten wurde. Letztere „sagen dabey in aller undertfangenheyt zu ihrem wahren gegenbericht undt antwort“ wie folgt:

1.     Sie verlangen in Matzen einen Kirchensehner, der ihnen „nit zuwider“ ist. Ers oll durch den ehrwürdigen Pastorn gesetzt, ohne jedoch deßhafts sie demnach uff Rettersdorf einzuziehen“.

2.     „Sein sie nit abredigh, sonder willigh, dem Pastorn billigen gehorsam in dem, was sie schuldigh zu erzeigen als einem ihiren Regenten der Capellen Matzen, welchem sie auß dem Sack gelebt undt lieberen müssten etliche Malter früchten, domit er ihnen uff vierzehn Tag drey messen thun sollte, deren jedoch derselb nuhr zwo thut.“

3.     Dies sei festgelegt von altersher in einer Abmachung vom 01. Mai des Jahres 1436.

4.     Hier gelte die gleiche Abmachung wie in Nr. 3.

5.     Sie sagen, daß ein jetzt von ihnen angeregter Vertrag in diesem Punkte 'Ihre Verpflichtungen klären solle.

6.     Sie versprechen, wenn eine Entscheidung der Herren gefallen sei, „dan seien sie zu parieren erbittigh, domit über der Renthen billige rechnungh geschehe; wie auch willigh, die Capell in guttem gebauwe zu halten, obwohl die beschwernuß zur Zeit überhäufig undt was zu zeiten im Überlauf des wassers beschieht, daselb zu wehren, ist nit möglich".

7.     Sie sagen, darüber stehe in ihrer Abmachung nichts und sie „derowegen den ehrwürdigen Pastoren solcher dis-kretion gehalten hatten, daß er ihnen solches nit ahnmuthen solle".

8.     Sie „verhoffen nit schuldigh zu seyn, dohier zu erscheinen, dan durch des ehrwürdigen Pastorn meynungh we-ren sie zu allen ander beschwernußen nit einzubeziehen".

9.     Sie geben „zum wahren bericht, daß zwey felder, welche der Capell wohl zugehörigh gewesen" durch ihre Vorfahren in Anwesenheit des verstorben Vaters des Pfarrers Thielmann verkauft wurden. Sie seien zudem für die Kapelle von geringerem Nutzen gewesen als das erlöste Geld, das sie gut angelegt hätten.

Nach einer ausdrücklichen Mitteilung auf der notariellen Kopie von 1695 fehlen unter dieser Erklärung die Unterschriften der Matzener Unterhändler.

Die Matzener Erklärung wurde einem Entscheid zu Grunde gelegt, der am 26. Mai 1691 auf neutralem Boden im Pfarrhause zu Biersdorf durch den Offizial des Trierer Weihbischofs erfolgte. Dabei stützte er sich weiterhin auf eine Erklärung des Rittersdorfer Pfarrers Caspar Fischbach und des Pfarrers Birton von Bitburg-Liebfrauen.

Nach dem Bericht des Pfarrers Birton waren durch die verworrenen Verhältnisse in Matzen nicht allein die Kinder, sondern auch die Erwachsenen, sogar die Kirchensehner von einer unglaublichen Unkenntnis in religiösen Dingen. Der Entscheid verfügte, daß in Zukunft die Bewohner von Matzen gemäß der gleichen Rechtsgewohnheit der übrigen Pfarrinsassen zu allen Sonn- und Feiertagen in der Pfarrkirche zu Rittersdorf an der heiligen Messe, der Predigt und Christenlehre teilzunehmen hätten. Mit Ausnahme von Notfällen, und dann auch nur mit besonderer Erlaubnis ihres Pfarrers, seien die Kinder in der zuständigen Pfarrkirche zu Rittersdorf zu taufen. Die übrigen Sakramente hätten sie aus den Händen ihres Pfarrers, eben des Pastors von Rittersdorf, zu empfangen. Die Säumigen bei Messe, Predigt und Christenlehre seien durch die Kirchensehner zu melden und nach dem geltenden Diözesanrecht zur Rechenschaft zu ziehen. Eine Abschrift der Entscheidung wurde dem Pfarrer von Rittersdorf, den Einwohnern von Matzen und dem Pfarrer von Bitburg-Liebfrauen zugestellt.

Mit diesem Schiedsspruch war die Angelegenheit aber nicht erledigt. Aus einer Eingabe der Matzener an den Abt von Trier-St. Maximin erfährt man über ihren weiteren Verlauf. Der Landdechant hatte den Biersdorfer Entscheid vom 26. Mai 1691 dem Amtmann und den Schöffen von Bitburg mitgeteilt. Daraufhin entzogen die städtischen Behörden Bitburgs den Matzenern ihr bisher erwiesenes Wohlwollen. Diese selbst „wurden auf antragh eines jetzigen Herren Pastoren zu Ritterstorff wegen des aisdortigen Güsters undt Schulmeisters lohn zufolge durch Zender undt Gemeindte Ritterstorff mit schwären kosten in action gezogen". Mit einem mündlichen Protest hatten sie diese Maßnahmen über sich ergehen lassen. Diese mündlichen Beschwerden faßten sie in einer schriftlichen Eingabe an den Abt zusammen. Dabei bekannten sie einige bemerkenswerte Umstände, die in den früheren Verhandlungen nicht zur Sprache gekommen waren. So hatten „sie ihren eigenen Güster undt Schulmeister von unvordencklichen zeiten quietissime (=heimlich), welcher Güster seine function so wohl in der Capellen Matzen als auch bey den Krancken versehe, undt sie ihn zahlen müssen". Sie „seyen in uhralter possession, als nemblichsie des Sonn- undt Feyertags zu Biedtburgh ad B.M.V. die heylige meß undt anderen Gottesdiensten hören, auch ihre Kinder dhoselbsten tauffenlassen, ohne daß einiges jemahlen zu Ritterstorff getaufft worden. Von welchem Gottesdienst dan undt Tauff sie einem ehrwürdigen Pastoren zu Biedtburgh jahrs geben fünff fuder holtz undt dan von jedem kindt zu tauffen ein Haan". Geschickt formulieren sie dann weitere Angaben zu ihren Gunsten. Rittersdorf liege eine starke Stunde entfernt. Der Weg dorthin sei zur Winterszeit und öfters auch im Sommer so schlecht, „daß man genöthiget ein pferdt zu brauchen undt das wasser, Niembs genant, so wohl winters als sommers dergestalt auff-schwellen thut, daß man schwerlich mit einem pferdt auff beyder seltnen der brücken kommen kann". Dagegen betrage die Entfernung nach „Biedtburgh aber nuhr ein klein viertel stündtlein". — In Wirklichkeit betragen die Entfernungen in Luftlinie von Matzen nach Bitburg-Liebfrauen 2,3! km und nach Rittersdorf 3,5 km. — Auch „seyen sie in uhralter possession nuhr zu den vier hohen Festtagen dem gottesdienst zu Ritterstorff schuldigh bey zu wohnen". An diesen Festtagen müßten sie Kommunikantenwein und Hostien mitbringen. „Diese hostien sowohl klein als groß wie auch die palmen (Buchsbaumzweige für Palmsonntag) sie in Kloster Himmeroth jahrlichs bekommen von von wegen der verfallener Kirchen Ewen, so von althers ihre pfahr gewesen". Für die Hostien und Palmen gäben sie dem Kloster Himmerod als jährliche Gebühr 12 Eier. Diesen Brauch fände man wohl bei einigen Pfarrkirchen, aber nur bei einer einzigen Kapelle, nämlich Matzen.

Mit diesen Darlegungen versuchten sie den Abt des Klosters St. Maximin als ihren Grund- und Lehensherrn und als „Collator auff Präsentation einer hochwürdigen Äbtissinen zu St. Thomas" für sich zu gewinnen. Der Ausdruck „Collator auff Präsentation" besagt, daß die genannte Äbtissin das Recht hatte, bei Besetzungen der Rittersdorfer Pfarrstelle dem Abt einen Priester zu benennen, den dieser dem Trierer Bischof zur Ernennung vorschlug. Wie eine milde Erpressung des grundherrlichen Abtes klingt dann ihre weitere Behauptung, daß „etliche Einwohner von ihnen das dorff lieber quittieren wollen als solche beschwerliche last" auf sich und ihre Kinder zu laden. Abschließend bitten sie den Abt, auf den Pfarrer von Rittersdorf einzuwirken, seine Haltung gegenüber den Matzener Filialisten zu ändern.

Die Eingabe blieb ohne Antwort, da der Abt an die bischöflichen und landesherrlichen Entscheidungen gebunden war, die zudem in seinem eigenen Interesse lagen. Notgedrungen scheinen sich die Matzener in der folgenden Zeit mit den Urteilen von Luxemburg und Trier abgefunden zu haben. Als greifbarer Hinweis für eine solche Haltung erscheint die Bitburger Prozessionsordnung von 1757. Nach ihr führten die beiden Bitburger Pfarreien gemeinsam ihre Prozession am ersten Bittag nach Matzen. Dort trafen sie mit der Rittersdorfer Prozession zusammen. Zum Beweis seiner örtlichen Pfarrgerechtsame hielt der Pfarrer von Rittersdorf in seiner Filialkapelle Matzea für alle Bittfahrer das hohe Amt mit Predigt. Die gleiche pfarrechtliche Bindung verpflichtete am zweiten Bittage bei der gemeinsamen Bitburger Bittprozession nach Mötsch dort den zuständigen Pfarrer von Bitburg-St. Peter und am dritten Bittage in Stahl den zuständigen Pfarrer von Bitburg-Liebfrauen zum Hochamt mit Predigt.

Bei der Neuordnung der Pfarrgrenzen im Jahre 1806 wurde Matzen aus der Pfarrei Rittersdorf ausgegliedert und nach Bitburg-Liebfrauen eingepfarrt. Damit war ein jahrhundertealtes Streben der Matzener erfüllt.

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Quelle: Heimatkalender des Landkreises Bitburg 1966, S. 67 ff.
(Mit freundlicher Genehmigung der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm)

Filialkirche St. Donatus in Matzen

Im Rahmen einer kleinen Wiedereröffnungsfeier wurde am 19. September 1993 der vorläufige Abschluß der Renovierungsarbeiten an der Filialkirche St. Donatus in Bitburg-Matzen festlich begangen.

Bereits vor einigen Jahren äußerte die Kirchengemeinde den Wunsch, die im Jahre 1846 erbaute Kapelle innen und außen vollständig zu renovieren.

So wurde im Zuge eines ersten Bauabschnittes die Innenrenovierung eingeleitet, nachdem der Anstrich stark verschmutzt war und die Wandflächen bis zu einer Höhe von zwei Metern erhebliche feuchtigkeitsbedingte Schäden aufwiesen.

Diese wurden zunächste mittels Sanierputz behoben. Von dem beauftragten Restaurator wurde eine Farbuntersuchung durchgeführt, bei der unter dem letzten Anstrich Reste von vier Raumfassungen zum Vorschein kamen. Die um die Jahrhundertwende ausgeführte Ausmalung war jedoch nicht mehr vorhanden; lediglich die Ausmalung aus der Zeut um 1920 war auf einer Fotografie dokumentiert worden.

In Absprache mit dem Amt für Denkmalpflege beim Bistum verständigte man sich, das Innere des Kirchenraumes in Anhlehnung an die letzte Fassung zu streichen. Nicht zuletzt auch im Hinblick auf ddas reichhaltige Inventar wurde einvernehmlich auf eine ornamentale Ausmalung verzichtet. So erhielten die Wandflächen einen rötlichen Anstrich und die Gewölbeflächen einen Farbton in hellem Ocker. Der am Sockel einer Wandfläche abgesetzte lachsrote Farbton wurde in Anpassung an die übrigen Wandvorlagen übernommen, ebenso die Gewölbegrate. Entlang der Fensterverglasung ziert heute ein anthrazitfarbener fingerbreiter Begleitstrich das Kircheninnere.

Das bei einer früheren Renovierung geschlossene Oculusfenster im Chor wurde wieder geöffnet. Zuvor musste das Schieferdach im Firstbereich der Sakristei tiefer gelegt werden.

Neben dem neuen Zelebrationsaltar ziert heute der ursprüngliche, hölzerne Hochaltar mit seinen Figuren den Innenraum. Er wurde restauriert und auf einen neuen Sandsteinsockel aus Teilen der alten Kommunionbank wieder aufgestellt.

Im Zuge der Renovierung kamen auch zwei ausgelagerte beidseitig bemalte alte Holzbilder aus dem 17./18. Jahrhundert zum Vorschein. Dabei handelt es sich um die Darstellungen einer Grablegung mit Rosenkranzbild und des heiligen Aloysius. Wenn sie restauriert sind, werden die Gemälde im Altarraum einen würdigen Platz finden.

Weitere Arbeiten im Inneren bestanden in der Erweiterung der Heizung, dem Verlegen eines neuen Holzfußbodens unter den Sitzreihen und der Überarbeitung, Abdichtung und Reparatur in Teilbereichen der Kirchenfenster. Erneuert wurde aber auch der Fußboden aus Sandstein in Anlehnung an den Chorraum. Außerdem wurde das Hauptportal mit Ornamenten neu verglast.

Ein neues, elektrisches Läutewerk wurde eingebaut und der Turm abgeschottet.

Nachdem auch das Mauerwerk von außen abgedichtet war, folgte als krönender Abschluß die Ausführung des neuen Anstrichs der Wandflächen in gebrochenem Weiß und der Gewände der Fenster und des Eingangsportals in Sandsteinrot.

Planung und Bauleitung der Gesamtrenovierung hatte die Planungsgruppe HGH aus Bitburg mit dem Bauleiter vor Ort, Dipl.-Ing. (FH) H. Göbel.
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Quelle:  Paulinus - Trierer Bistumsblatt Nr. 44 / 1993, S. 32 (PR-Sonderseite)

 

Aus der Serie: "Alte Kirchen in neuem Glanz" - Paulinus Nr. v. 1993, Nr.

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