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2019 - Winterdienst und Straßenreinigung

2019 01 29 Winter Arxen1Liebe Matzener,
immer wieder erreichen mich Beschwerden über den Winterdienst in unserem Ortsteil. Dazu kann ich folgende Informationen geben:

Nach der geltenden Straßenreinigungssatzung der Stadt vom 21.12.2017 räumt und streut die Stadt selbst nur die Straßen, die als "verkehrswichtig und besonders gefährlich" eingestuft wurden. (Quelle: Stadt Bitburg)

Für alle Straßen im Stadtgebiet wurde hierzu vom Ordnungsamt eine Prioritätenliste erstellt. Diese regelt, ob und wann bestimmte Straßen geräumt bzw. gestreut werden.

Für Matzen gilt folgendes:

  • Für den Winterdienst auf der Kreisstraße 79 ist die Straßenmeisterei Kyllburg zuständig. Gemäß einer internen Absprache vom Februar 2019 räumt die Straßenmeisterei die Straße Auf der Held bis einschließlich Bour und der Bauhof die Donatusstraße bis Einmündung Oberstraße.
  • Die Oberstraße ist als Gemeindestraße in Kategorie 1 als "verkehrswichtig / gefährlich" eingestuft und wird vom Bauhof mit erster Priorität gestreut.
  • Lerchenstraße und Neuer Messenweg sind in Kategorie 2 eingestuft. Hier wird erst gestreut, wenn Kategorie 1 fertig ist.
  • Alle anderen Gemeindestraßen werden von der Stadt nicht geräumt und gestreut. Nach § 3 der Satzung ist das Aufgabe der Eigentümer der anliegenden Grundstücke.

Wie "Ihre" Straße eingestuft ist, können Sie über die Homepage der Stadt Bitburg unter "Satzungen" abrufen oder noch einfacher durch Klick auf das Foto oder diesen Link. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Ordnungsamt unter Tel. 06561-6001-0 oder an Ihren Ortsvorsteher.

Hermann Josef Fuchs
Ortsvorsteher