Der Ortsbeirat Bitburg-Matzen hatte sich in den letzten Jahren mehrfach dafür eingesetzt, in unserem ganzen Dorf eine Tempo-30-Zone einzuführen.
Nach Prüfung durch die zuständigen Behörden wurde dieser Wunsch leider abgelehnt – eine flächendeckende Tempo-30-Regelung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Der Ortsbeirat hatte an der Straßenführung der Kreisstraße 79 entlang des Buswendeplatzes wegen der unübersichtlichen Kurven eine Beschränkung vorgeschlagen. Auch im Bereich der Kurve in der unteren Donatusstraße hoch zur Kirche und schließlich auch im Bereich der Einmündung Lerchenstraße in die Oberstraße sah der Ortsbeirat einstimmig wegen der Unübersichtlichkeit und der fehlenden Gehwege die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung.
Dies wurde jedoch von den zuständigen Behörden abgelehnt, da verwaltungsrechtliche Vorschriften für Kreisstraßen und „wichtige Durchgangsstraßen“ dem wohl entgegenstehen.
Ganz auf mehr Sicherheit verzichten müssen wir aber nicht: Gemeinsam mit der Stadtverwaltung, der Polizei, der Kreisverkehrsbehörde und dem Landesbetrieb Mobilität wurde nun ein Vorschlag erarbeitet, wie zumindest in einem Teilbereich von Matzen eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden kann. (Die geplanten Straßenabschnitte sind in der unten beigefügten Karte blau markiert.)
Warum diese Tempo-30-Zonen sinnvoll ist:
- Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer sollen besser geschützt werden.
- Das Gebiet liegt mitten im Wohnbereich, der vor allem dem Wohnen und nicht dem Durchgangsverkehr dient.
- Der öffentliche Nahverkehr und der Wirtschaftsverkehr werden durch die Regelung nicht eingeschränkt.
- An allen Kreuzungen gilt künftig „Rechts vor Links“, was zusätzlich zur Entschleunigung beiträgt.
Mit der Einführung dieser Zone schaffen wir mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und ein ruhigeres, lebenswerteres Wohnumfeld in Matzen.
Nachdem der Ortsbeirat die unten bezeichneten Zonen am 02.09.2025 beschlossen hatte, stimmten der Bauausschuss der Stadt Bitburg am 10.09.2025 und nun letztlich der Stadtrat am 25.09.2025 einstimmig (bei einer Enthaltung) diesem Vorschlag zu. Sobald nun die weiteren rechtlichen Schritte abgeschlossen sind, wird die neue Regelung im Dorf zeitnah in Kraft treten.
Grafik: Stadtverwaltung Bitburg