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Der Karawanenweg

Der nachfolgende Artikel ist uns freundlicherweise von der Familie des ehemaligen Matzener Bürgers, Herr Klaus Leners, der zuletzt in Speyer wohnhaft war, zur Verfügung gestellt worden. Klaus Leners stammt aus einem alten Matzener Bauernhaus ("Schulers") und hat sich vor seinem Tod jahrzehntelang intensiv mit der Matzener Geschichte befaßt:  

Den alten Weg von Bitburg nach Erdorf, über den Sonnenhof, an der Siedlung Lichter entlang, vor dem Wald auf die Bundesstraße 257 mündend, nannte man früher den "Karawanenweg".

Im Jahre 1824 hat König Friedrich-Wilhelm von Preußen einen "Chaussee-Geld-Tarif" für die Benutzung derartiger Straßen erlassen. Der Tarif betrug für eine Meile, das waren 7,5 km bei einem Gespann mit 4 Pferden und einem Frachtwagen mit 4 Rädern 10,4 Silbergroschen.

Der Taler hatte zur damaligen Zeit einen Wert von 30 Silbergroschen. Benutzte ein Schäfer mit rd. 100 Schafen diese Straße, so mußte er für die gleiche Strecke 30 Pfennig zahlen. Das war viel Geld für die Benutzer der Straße. Von der Zahlung des Tarifs waren allerdings befreit die königlichen und der Prinzen Pferde und Wagen, sowie die Reitpferde der Armee und deren Lieferwagen und die königlichen Kouriere. Ferner auch die Bauern, die die Straße für die Bewirtschaftung ihrer Felder beanspruchten. Acht Jahre später - 1832 - wurde die unentgeldlichte Verpflichtung zur Wegräumung des Schnee´s von diesen Straßen den anliegenden Gemeinden, damit auch der Gemeinde Matzen auferlegt.

Ab 01. Januar 1875 wurde auf Anordnung des Königs die Erhebung des Chaussee-Geldes eingestellt.

Der König bestimmte am 20. Juni 1887 auch das zulässige Ladegewicht und die Breite der Radfelgen der Fuhrwagen, die die Straße benutzten.

Die Straße ist von der Bezirksregierung in Trier am 29. Dezember 1887 in das Verzeichnis der vorhandenen Kunststraßen aufgenommen worden.

Am 07. Juli 1905 war dieser Weg Gegenstand der Gemeinderatssitzung von Matzen. Durch den Neubau der Provinzialstraße - vom Sonnenhof über Irsch bis zur Einmündung des alten Weges mußte bei der Einmündung der Straße wegen der steilen Böschung ein Geländer angebracht werden. Die Gemeinde vertrat die Auffassung, dass durch die "neue" Straße das Geländer erforderlich geworden sei und daher die Instandhaltung der Straßenverwaltung und nicht der Gemeinde obliege. Die Rechte der Gemeinde seien, sofern erforderlich, im Wege eines Prozesses zu verteidigen.

Von einer Kunststraße kann man heute sicherlich nicht mehr sprechen. Die Zeiten der Kriege haben diese Straße in Vergessenheit gebracht. Eigentlich Schade !

Der Karawanenweg wurde im Jahr 2005 aufwändig neu hergestellt, erhielt eine neue,  durchgehende Teerdecke und wurde an den gefährlichen Stellen unterhalb der "Heiligenbach" mit einem Geländer gesichert. Ein aus Bruchsteinen gemauerter, gewölbter Wasserdurchlauf, der baufällig geworden war, wurde komplett erneuert.

Möglich wurde diese aufwändige Instandsetzung des "Karawanenweges" durch das Radwegeprogramm des Landes Rheinland-Pfalz. Aus diesen Mitteln wurde eine sichere radläufige Verbindung zwischen Bitburg und dem Erdorfer Kylltal hergestellt, die nun als Anbindung an den sogenannten "Kylltalradweg" dient.

Seither wird dieser Weg wieder stärker von Radfahrern und Wanderern benutzt.

 


Was der Autor Klaus Leners leider nicht mehr erleben durfte.