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2013 - Ortsbeiratssitzung "Windkraft"

2013-Windkraft-Eignungsflaechen.jpgDer Ortsbeirat Matzen war am 20.02.2013 zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem Bauausschuss der Stadt Bitburg beigeladen.

Es ging um Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bitburg zum Thema „Windenergie“. Hier sollte der Ortsbeirat dem Bauausschuss eine Empfehlung abgeben, in welchen Bereichen der Gemarkung Matzen künftig Windenergie zulässig sein soll und wo nicht.

Zuvor hatte das Büro BGHPlan bei einer Eignungsanalyse im nördlichen Bereich der Matzener Gemarkung Potentialflächen ausgemacht, auf denen genügend Wind herrscht und die nicht durch nahe Wohnbebauung, Biotope, Schutzabstände zum Funkfeuer Nattenheim und zum Niederschlagsradar des Deutschen Wetterdienstes in Neuheilenbach von vornherein ausgeschlossen werden müssen. (siehe rot schraffierte Fläche auf der Karte rechts).

Diese „Eignungsfläche“ überlappt aber zum Teil einen Bereich, der als „Überörtlich bedeutsames Gewerbegebiet“ im Regionalen Raumordnungs- und Flächennutzungsplan ausgewiesen ist. Vor ca. 15 Jahren hatte man nämlich als "Vorratsplanung" diesen Bereich als mögliches Gewerbegebiet ausgewiesen für den Fall, dass plötzlicher Bedarf in der Stadt Bitburg für großflächige Betriebe entsteht. (siehe grau-gelb schraffierte Fläche auf der Karte unten).

2013-Flaechennutzungsplan-Gewerbegebiet.jpgDer Ortsbeirat Bitburg-Matzen vertrat in der Sitzung geschlossen die Auffassung, dass es für die Ausweisung dieses Gewerbegebietes auch unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf dem Flugplatz Bitburg aus heutiger Sicht keinen Bedarf mehr gibt. Dort stehen nach Auffassung des Ortsbeirates Matzen ausreichend Gewerbeflächen bereit und auch die Entwicklungen in den Gewerbegebieten Fließem und Badem zeigen, dass keine Notwendigkeit mehr für diese Planung besteht.
 
Der Ortsbeirat vertritt daher geschlossen die Auffassung, dass gegen Windräder in diesem Bereich nichts einzuwenden ist und an dieser Stelle keine Störungen oder Belästigungen befürchtet werden müssen. Eine geringfügige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes müsse man in Kauf nehmen, wenn man die Energiewende aufrichtig befürwortet.
 
Aus diesem Grund empfahl der Ortsbeirat dem Bauausschuss der Stadt einstimmig, auch die überlappenden Flächen des Gewerbegebietes künftig für Windkraft auszuweisen und die Regionale Raumordnungs- und die Flächennutzungsplanung insoweit zu ändern.
 
Ob und wann dort dann tatsächlich Windkraftanlagen entstehen, kann jedoch derzeit noch niemand verlässlich sagen. Bei e
ntsprechenden Bauanträgen für Windkraftanlagen muss nämlich jeweils der einzelne Standort geprüft und alle Träger öffentlicher Belange dazu gehört werden.
 
Der Ortsbeirat hat jedoch mit seinem geschlossenen „Pro“ zur Windkraft auf der nördlichen Matzener Gemarkung dazu beitragen, dass die erforderlichen planerischen Voraussetzungen geschaffen werden sollen.
 
Hermann Josef Fuchs
 Ortsvorsteher