Mit Wirkung vom 01.12.2016 hat das DLR Eifel (Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Eifel) einen Flurbereingungsbeschluss erlassen. Durch diesen Beschluss gibt es im Verfahrensgebiet zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung im Hinblick auf
- Änderung der Nutzungsart
- Änderung von Bauwerken, Brunnen, Gräben, Einfriedungen u. ä.
- Beseitigung von Bäumen, Hecken und Sträuchern
- Holzeinschläge
- u.a.
Auch ein Betretungsrecht für die Flurbereinigungsbehörde ist geregelt. Den kompletten Wortlaut des Beschlusses und weitere wichtige Dokumente/Karten finden sie über einen Klick auf den Plan oder diesen Link auf die Seiten des DLR (Beschluss unter Nr. 4 "Bekanntmachungen").
Die Unterlagen liegen außerdem für zwei Wochen u. a. bei der Stadtverwaltung öffentlich aus.
Die Unterlagen liegen außerdem für zwei Wochen u. a. bei der Stadtverwaltung öffentlich aus.