2016 - Flurbereinigungsbeschluss

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Mit Wirkung vom 01.12.2016 hat das DLR Eifel (Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Eifel) einen Flurbereingungsbeschluss erlassen. Durch diesen Beschluss gibt es im Verfahrensgebiet zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung im Hinblick auf

Auch ein Betretungsrecht für die Flurbereinigungsbehörde ist geregelt. Den kompletten Wortlaut des Beschlusses und weitere wichtige Dokumente/Karten finden sie über einen Klick auf den Plan oder diesen Link auf die Seiten des DLR (Beschluss unter Nr. 4 "Bekanntmachungen").
Die Unterlagen liegen außerdem für zwei Wochen u. a. bei der Stadtverwaltung öffentlich aus.